Der Kinder- und Jugendrat.
Der Kinder- und Jugendrat ist die Interessen- und Rechtsvertretung aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die in den verschiedenen Angebotsformen des Bethanien Kinder- und Jugenddorfes Eltville-Erbach leben.
Leibliche oder adoptierte Kinder der Kinderdorffamilienleiterinnen sind ausdrücklich mit eingeschlossen.
Der Kinder- und Jugendrat besteht aus:
-Den gewählten VertreterInnen der Kinderdorffamilien/Wohngruppen. Alle Kinderdorffamilien/Wohngruppen wählen jeweils ein Mitglied des Kinder- und Jugendrates und seine StellvertreterInnen, die das Vertrauen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besitzen sollten. Jeweils ein(e) gewählte(r) VertreterIn sollte bei den Sitzungen anwesend sein.
-von der Kinderdorfleitung benannten BeraterInnen, die von den Kindern und Jugendlichen akzeptiert werden. Ihre Aufgabe besteht darin, die Mitglieder des Kinder- und Jugendrates über ihre Aufgaben, Pflichten und Rechte zu informieren und sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben aktiv zu unterstützen und zu begleiten.
-eine/n von den wahlberechtigten Kindern und Jugendlichen in der Vollversammlung gewählten VertrauenserzieherIn, der als besonders niedrigschwellige Anlaufstelle für alle BewohnerInnen des Kinderdorfes deren Beschwerden und Wünsche in die Arbeit des Kinder- und Jugendrates mit einbringen kann.
-zwei von den Mitgliedern des Kinder- und Jugendrates gewählten Jugendlichen als Kinder- und JugendratssprecherInnen, die an der jährlichen Fortbildungsveranstaltung des Landesjugendamtes zum Thema "Kinder- und Jugendrechte" teilnehmen und im Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Eltville vertreten sein können.

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