Page 23 - Partizipationskonzept Bethanien Kinderdorf
P. 23

ANLAGEN                                                                                      23









             Du hast das Recht auf Mitsprache im Kinderdorf


             Alle Kinder und Jugendlichen im Kinderdorf wählen den Kinder- und Jugendrat.
             Die Kinder und Jugendlichen, die gewählt werden, sind dafür zuständig, dass
             die  Interessen  und  Rechte  aller  Kinder  und  Jugendlichen,  die  im  Kinderdorf
             leben,  beachtet  werden. Wer  in  deinem  Haus  im  Kinder-  und  Jugendrat  ist,
             steht in der Liste mit den wichtigen Kontakten am Anfang.

             Der Kinder- und Jugendrat trifft sich einmal im Monat und bespricht aktuelle Themen und Anliegen der Kinder
             und Jugendlichen. Außerdem darf er bei wichtigen Entscheidungen im Kinderdorf mitreden, wie zum Beispiel bei
             der Anschaffung neuer Spielgeräte. Außerdem macht der Kinder- und Jugendrat eigene Projekte und beteiligt sich
             an Festen im Kinderdorf.

             Einmal im Jahr gibt eine Vollversammlung für alle Kinder und Jugendlichen ab 8 Jahren, die im Kinderdorf leben.
             Dort informiert der Kinder- und Jugendrat darüber, was er alles gemacht hat. Außerdem werden dort jedes Jahr
             die Vertrauenserzieher gewählt.


             Du hast das Recht auf einen Ansprechpartner


             Neben den Erziehern in deinem Haus gibt es sogenannte Vertrauenserzieher,
             die alle Kinder und Jugendlichen wählen. Die Vertrauenserzieher stehen dir für
             alle Fragen, Wünsche, Probleme und Konflikte zur Verfügung. Sie hören dir zu,
             beraten dich und suchen gemeinsam mit dir nach Lösungen. Wer die aktuel-
             len Vertrauenserzieher sind, steht im Willkommensbrief des Kinderdorfleiters.
             Ansonsten kannst du auch in deinem Haus nachfragen.



             Du hast das Recht auf Beschwerden und

             Verbesserungen


             Es ist normal, dass nicht immer alles ganz reibungslos läuft. Wenn du dich
             ungerecht  behandelt  fühlst  oder  irgendetwas  nicht  so  läuft,  wie  du  dir  das
             wünscht, hast du das Recht, dich zu beschweren. Auch wenn du neue Ideen
             oder Anregungen hast, darfst du diese jederzeit offen sagen.


             An  erster  Stelle  sind  die  Mitarbeiter  in  deinem  Haus  und  die  Vertrauenser -
             zieher Ansprechpartner. Wenn du da nicht weiterkommst oder mit diesen nicht
             darüber sprechen möchtest, kannst du dich an die erwachsene Person im Kin-
             derdorf wenden, der du vertraust.


             Wenn du lieber erstmal einen Brief schreiben möchtest, kannst du den „Kummerkasten“ nutzen. In jedem
             Kinderdorf hängt an einer Stelle ein Briefkasten, der „Kummerkasten“ für alle Kinder und Jugendlichen ist. Hier
             können Beschwerden, Notizen oder Anregungen eingeworfen werden. Die Briefe werden nur von den Vertrauens-
             erziehern und dem Kinderdorfleiter gelesen. Danach wird gemeinsam mit dir nach einer Lösung gesucht. Wo sich
             der „Kummerkasten“ in deinem Kinderdorf befindet, erfährst Du auf der Seite mit den wichtigen Kontakten und
             Informationen.
   18   19   20   21   22   23   24   25   26   27   28