Page 4 - Bethanien Kinderdörfer Anregungs- und Beschwerdemanagement
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             Der Informationsbrief richtet sich in der Regel an die sorgeberechtigten Eltern und bezieht sich
             auf deren Rechte, aber auch Pflichten als Eltern. Im Besonderen appelliert der Brief an Eltern in
             ihrer Vorbildfunktion für die Kinder, bei Anregungen und Beschwerden zunächst den Weg über
             die Bezugs- und Leitungspersonen vor Ort zu suchen, bei nicht ausreichender Abhilfe des An-
             liegens nachfolgend auch den Weg über die Erziehungs- und schließlich Einrichtungsleitung zu
             wählen, um nach möglichen Kompromisslösungen zu suchen. Sollte der Weg über die Einrich-
             tungsleitung nicht als Lösung in Betracht kommen, werden die Eltern informiert, dass sie sich
             auch für den Weg über das zuständige Jugendamt oder das Landesjugendamt (Heimaufsicht)
             entscheiden können.

             Unabhängig davon können die meisten Anregungen oder Beschwerden auch weiterhin unter-
             halb eines formalisierten Verfahrens angesprochen und geklärt werden.

               Konkreter Ablauf für die Annahme einer Anregung oder Beschwerde

             1.  Wichtige Anregungen und Verbesserungswünsche sowie jede kritische Rückmeldung über
                 ein Erlebnis, einen Zustand, ein Verfahren oder einen Gesamteindruck, die nicht im unmit-
                 telbaren  Gespräch  geklärt  werden  können  oder  einen  grundsätzlicheren  Charakter  haben
                 soll schriftlich festgehalten und formuliert werden.

             2.  Der unmittelbar angesprochene Mitarbeiter füllt am besten mit den Beteiligten gemeinsam
                 den  Bogen  “Ihre  Anregung  oder  Beschwerde  …“  (siehe  Anlage  3.2.)  aus  oder  übergibt
                 ihnen das entsprechende Formblatt. Anschließend begleitet er/sie den weiteren Weg dieser
                 Anregung oder Beschwerde. Wichtig ist hierbei, sowohl die vorgetragene Anregung oder Be-
                 schwerde korrekt darzustellen als auch mögliche, bereits besprochene (Lösungs-)Ideen fest-
                 zuhalten. Ferner gilt es, den Sachverhalt transparent zu machen und zu entscheiden, ggfls.
                 nach Rücksprache mit seiner/seinem Vorgesetzten, wer in das Verfahren mit einzubinden
                 ist.  Es wird ein Zeitrahmen abgesteckt, bis wann eine Antwort oder Klärung erfolgen soll und
                 die Sorgeberechtigten bzw. anderen Beschwerdeführer sollen die korrekte Aufnahme ihrer
                 Anregung bzw. Beschwerde mit ihrer Unterschrift auf dem Annahmebogen bestätigen.

             3.  Der  ausgefüllte  Vordruck  wird  anschließend  durch  ein  Mitglied  der  Leitungsrunde  (Erzie-
                 hungs-, Verwaltungs- oder Kinderdorfleitung) entgegengenommen und der weitere Umgang
                 mit der Beschwerde transparent gemacht. Dem Beschwerdevorgang werden alle relevanten
                 Schriftstücke, Gesprächsprotokolle oder Mails hinzugefügt.

             4.  Beschwerden werden in einer zentralen Akte im Sekretariat geführt, sodass alle Leitungs-
                 verantwortlichen jederzeit Zugang haben und sich ein aktuelles Bild vom Stand der Bemü-
                 hungen machen können. Gemeinsam mit der Erziehungsleitung und allen Betroffenen wird
                 nach  einer  Lösung  im  Sinne  des  Kindeswohls  gesucht  und  entschieden,  diese  schriftlich
                 festgehalten und der weitere Verlauf kontrolliert (siehe Anlage 3.3).

               Dokumentation und Auswertung

             Jede  Beschwerde  im  o.  g.  Sinne  wird  so  dokumentiert,  dass  auch  eine  spätere  Auswertung
             möglich ist. Die Erfolgsmessung orientiert sich nicht nur nach der Anzahl der Beschwerden ins-
             gesamt, sondern stellt auch die Frage, ob es wiederholte Beschwerden zum gleichen Vorgang
             bzw. zum gleichen Problem gibt und überprüft die Zielerreichung.
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