Page 11 - Partizipationskonzept Bethanien Kinderdorf
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ANREGUNGS- UND BESCHWERDEMANAGEMENT                                                           11



             „Kummerkasten“

             In  jedem  Kinderdorf  hängt  ein  Briefkasten,  in  den  Kinder  Notizen, Anregungen  oder  Beschwerden  einwerfen
             können.  Dieser  Briefkasten  ist  an  zentraler,  aber  geschützter  Stelle  angebracht,  er  ist  gesichert  gegen  die
             Entnahme von Nachrichten durch Unbefugte und wird ausschließlich durch den Kinderdorfleiter oder den
             Vertrauenserzieher geleert. Anregungen oder Beschwerden, die dort hinterlegt wurden, geht der Erwachsene
             umsichtig und unter Wahrung des Datenschutzes nach, indem er mit dem Kind Kontakt aufnimmt, um den
             weiteren Weg miteinander abzustimmen.


             Sprechstunde der Kinderdorfleitung

             Grundsätzlich steht die Kinderdorfleitung bei wichtigen Anliegen jederzeit für alle Kinder und Jugendlichen für
             ein Gespräch zur Verfügung. Neben dieser grundlegenden Offenheit bietet sie 1 x pro Monat zusätzlich eine
             offene Sprechstunde für Kinder und Jugendliche an.


             Externe Anlaufstelle „Nummer gegen Kummer“

             In jedem Kinderdorf wissen die Kinder/Jugendlichen um eine externe neutrale Anlaufstelle, eine Person oder Bera-
             tungsinstitution, die von den Kindern jederzeit angerufen werden kann. Diese Person oder die Mitarbeiter der
             Anlaufstelle (z.B. Kinderschutzbund o.ä.) machen sich auf geeignete Weise den Kindern bekannt, damit mit der
             Telefonnummer möglichst auch ein Gesicht verbunden wird.




             2.3 Kennen des Beschwerdeweges

             Das Kind weiß um die Rollen und die hierarchische Struktur von Gruppen-, Erziehungs- und Kinderdorfleitung
             und erhält die ausdrückliche Erlaubnis, wenn die Art der Anregung oder Beschwerde die Ansprache der nahe -
             liegenden Personen nicht sinnvoll und hilfreich erscheinen lässt, die nächsthöhere Person anzusprechen. Erzie-
             hungs- und Kinderdorfleitung bemühen sich um einen guten Kontakt zu allen Kindern und Jugendlichen, um
             einen niedrigschwelligen Zugang anbieten zu können.

             Jedes Kind erhält zudem bei der Ankunft eine persönliche Willkommensmappe mit Informationen über das jewei-
             lige Kinderdorf, aber auch über Rechte, Pflichten und Beschwerdewege (siehe Anlage 3.2). Darin sind auch alle
             für das Kind wichtigen Kontaktdaten aufgeführt und eine persönliche Telefonliste, an wen es sich gegebenen-
             falls wenden kann.

             Konkreter Ablauf für die Annahme einer Anregung oder Beschwerde


                  1.  Grundsätzlich gilt: jede Anregung oder Beschwerde wird ernst genommen und wohlwollend beantwor-
                      tet. Eine Vielzahl solcher Anregungen oder Beschwerden können unmittelbar im Gespräch mit dem
                      Kind/Jugendlichen geklärt werden.


                  2.  Wenn es sich um eine über den Einzelfall hinausgehende Anregung oder um eine Beschwerde handelt,
                      der nicht im Rahmen des alltagspädagogischen Handelns einvernehmlich abgeholfen werden kann,
                      dann kann das Kind bzw. der Jugendliche den „Anregungs- und Beschwerdebogen“ – auf Wunsch
                      auch mit Unterstützung durch einen pädagogischen Mitarbeiter – ausfüllen, der sich ebenfalls sowohl
                      in der Willkommensmappe befindet, als auch beim Kidorat und an anderen leicht zugänglichen Stel-
                      len im jeweiligen Kinderdorf erhältlich ist. Das Kind bzw. der Jugendliche benennt darin u.a. mit wem
                      er/sie das angesprochene Problem gerne besprechen möchte und wirft den Bogen in den „Kummer-
                      kasten“ oder gibt ihn dem Vertrauenserzieher. Einer der in dem Bogen benannten pädagogischen
                      Mitarbeiter begleitet dann den Weg dieser Anregung oder Beschwerde. Ferner gilt es, ggfls. nach
                      Rücksprache mit seiner/seinem Vorgesetzten, wer in das Verfahren zusätzlich mit einzubinden ist.
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