Page 10 - Partizipationskonzept Bethanien Kinderdorf
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10 ANREGUNGS- UND BESCHWERDEMANAGEMENT
2 ANREGUNGS- UND BESCHWERDEMANAGEMENT
2.1 Umgang mit Anregungen und Beschwerden
von Kindern und Jugendlichen
Zur Beteiligung/Partizipation gehört als ein zentrales Element auch die Offenheit und Sicherstellung eines Proce-
dere für Verbesserungswünsche und Beschwerden von Kindern und Jugendlichen, genauso wie seitens der Eltern,
Sorgeberechtigten oder weiteren externen Personen und Partnern im Rahmen der Jugendhilfe. Verbesserungs-
wünsche und Beschwerden sind wichtige Bausteine der kritischen Fremd- und Selbstreflexion und als Anregun-
gen und Hilfen zur qualitativen Verbesserung der je eigenen Haltung und konkreten Arbeit zu betrachten. Um
diese Perspektive einnehmen zu können und zu einer wirklichen inneren Haltung werden zu lassen, bedarf es
einer sorgfältigen und schrittweisen Implementierung eines Beschwerdemanagements mit klaren Wegen und
Strukturen, um zu einer gut eingebetteten Kultur des Dialogs und der Konfliktregulierung zu kommen. Seine
permanente Weiterentwicklung ist ebenso notwendig wie die regelmäßige Überprüfung seiner praktischen
Tauglichkeit im Lebensalltag unserer Gruppen und individuellen Betreuungssettings.
2.2 Lernfelder und Verfahrensschritte
Kinder und Jugendliche brauchen für die Äußerung von Anregungen, Kritik und Beschwerden ein Klima des Ver-
trauens, der Angstfreiheit und niedrigschwellige Zugänge. Formalisierte Verfahren werden erfahrungsgemäß von
Kindern eher als Hürden denn als Zugangswege betrachtet. Eine wichtige Grundvoraussetzung für eine gute Anre-
gungs- und Beschwerdekultur ist die Durchdringung unserer Kinderdörfer mit den unterschiedlichsten Angebo-
ten und Wegen der Beteiligung. Teilhabe ist in jeder Altersstufe möglich und muss selbstverständlicher Teil des
pädagogischen Umgangs sein, damit strukturiertere Formen der Partizipation, wie z.B. der Kinderdorfrat, später
gelebt werden können.
Der adäquate Umgang mit Anregungen aber auch Beschwerden, wird auf mehreren Ebenen erfahren und
eröffnet:
Konfliktregulierung im Alltag
Das Kind/der Jugendliche erfährt in seiner Bezugsgruppe Formen der Konfliktregulierung, die von Fairness,
gegenseitigem Zuhören und dem Respekt vor der Meinung des Anderen geprägt sind.
Person des Vertrauens im Nahbereich
Jedes Kind kennt mindestens eine erwachsene Person seines Vertrauens, dem es sich in besonderer Weise
verbunden fühlt und/oder ihm das Vertrauen entgegenbringt, anwaltschaftlich und unterstützend mit vorge-
brachten Anregungen, Konflikten oder Problemen umzugehen (z.B. die Kinderdorfmutter, ein/e nahestehende/r
Pädagoge/in).
Person des Vertrauens in der Einrichtung (siehe TOP 1.4)
Alle Kinder/Jugendlichen wählen in der jährlichen Vollversammlung ein oder zwei Mitarbeiter ihres Vertrauens aus
der gesamten Mitarbeiterschaft des Kinderdorfes. Bei zwei Mitarbeitern sollte, wenn möglich, darauf geachtet
werden, dass je ein Mann und eine Frau gewählt werden, um einen niedrigschwelligen geschlechtsspezifischen
Zugang zu ermöglichen. Diese „Vertrauenserzieher“ stehen den Kindern auf Anfrage für persönliche Gespräche
zur Verfügung, um bei Verbesserungswünschen, Konflikten oder Beschwerden diese gruppenübergreifend aufzu-
greifen, Klärungsprozesse anzustoßen und zu begleiten.

