Page 9 - Partizipationskonzept Bethanien Kinderdorf
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BETEILIGUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN                                                      9



             Der junge Mensch hat darüber hinaus immer die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge schriftlich festzuhalten. Auch
             von Seiten der Jugendämter wird eine hohe Beteiligung der Kinder und Jugendlichen im gesamten Ablauf erwartet.

             Als weitere Hilfestellung auf das Hilfeplangespräch wird ein gemeinsamer Fragebogen ausgefüllt (Anlage 3.1).
             Dies geschieht durch die zuständige Erziehungsleitung und das jeweilige Kind bzw. den jeweiligen Jugendlichen.
             Der Fragebogen beinhaltet verschiedene Lebensbereiche des jungen Menschen und soll diesem Orientierung und
             Unterstützung während des Hilfeplangespräches bieten. Außerdem kann der junge Mensch vertraulich mitteilen,
             was im Hilfeplangespräch von wem angesprochen werden soll.





             1.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Hilfeplanverfahren

                    nach § 36 SGB VIII


             § 36 SGB VIII regelt die Mitwirkung und das Hilfeplanverfahren. Dieser gilt als gesetzliche Vorschrift für die Hilfe
             zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Altersentsprechend
             findet eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen im Hilfeplangespräch statt. Konkret wird mit den Kindern
             vorbesprochen, ob und welche Wünsche und Erwartungen sie an das Hilfeplangespräch haben und welche Unter-
             stützung  sie  brauchen,  um  ihre Anliegen  angemessen  zu  Gehör  zu  bringen.  Zusätzlich  finden  im  jeweiligen
             Bethanien Kinder- und Jugenddorf während des Hilfeplanverfahrens interne Dokumentationen Anwendung, die
             auf die Beteiligung und Mitwirkung der Adressaten im Hilfeprozess abzielen.





             1.8 Nacherhebung, Katamnese - Befragung ehemaliger Betreuter

                    nach Ausscheiden aus dem Kinder- und Jugenddorf

             Die Bethanien Kinder- und Jugenddörfer sind interessiert an den Rückmeldungen (positiv wie negativ) der betreu-
             ten Kinder und Jugendlichen und der belegenden bzw. fallzuständigen Jugendämter. Die Bewertungen der Jugend-
             ämter werden zum Zeitpunkt des Hilfeendes einmalig erfasst. Die Bewertung der Erfahrungen aus der Kinder-
             dorfzeit aus Sicht der Betroffenen verstehen die Kinderdörfer als Qualitätserfassungsinstrument, die Nutzung der
             Rückmeldungen für die Verbesserung der Kinderdorfarbeit wird als Qualitätsentwicklungsimpuls verstanden und
             genutzt. Die einrichtungsbezogenen Wirkfaktoren, die für eine erfolgreiche pädagogische Arbeit im Sinne einer
             positiven Entwicklung der Betreuten von Bedeutung sind, sollen aus der Perspektive der Betreuten deutlich wer-
             den. Mit dem Befragungsprojekt wird das Prinzip der Partizipation, das Bestandteil der pädagogischen Arbeit der
             Bethanien Kinderdörfer ist, auch zum Abschluss der Hilfe und darüber hinaus realisiert.

             Alle  aus  der  stationären  Erziehungshilfe  ausscheidenden  Kinder  (ab  12  Jahre)  und  Jugendlichen  der  drei
             Bethanien Kinder- und Jugenddörfer werden zum Zeitpunkt ihrer Entlassung aus der stationären Hilfe mit einem
             Fragebogen nach ihren Erfahrungen und Bewertungen gefragt. Diese Befragung wird nach einem Zeitraum von
             4 Jahren wiederholt. Ebenfalls befragt werden zum Zeitpunkt der Entlassung die fallzuständigen Jugendamtsmit-
             arbeiter. Befragt werden grundsätzlich alle ausgeschiedenen Betreuten unabhängig davon, aus welchem Grund
             die stationäre Maßnahme beendet wurde.

             Jedes Kinderdorf bestellt eine/n Beauftragte/n, die/der sicherstellt, dass die Befragung in der genannten Form
             systematisch stattfindet.
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