Page 9 - Partizipationskonzept Bethanien Kinderdorf
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BETEILIGUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN 9
Der junge Mensch hat darüber hinaus immer die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge schriftlich festzuhalten. Auch
von Seiten der Jugendämter wird eine hohe Beteiligung der Kinder und Jugendlichen im gesamten Ablauf erwartet.
Als weitere Hilfestellung auf das Hilfeplangespräch wird ein gemeinsamer Fragebogen ausgefüllt (Anlage 3.1).
Dies geschieht durch die zuständige Erziehungsleitung und das jeweilige Kind bzw. den jeweiligen Jugendlichen.
Der Fragebogen beinhaltet verschiedene Lebensbereiche des jungen Menschen und soll diesem Orientierung und
Unterstützung während des Hilfeplangespräches bieten. Außerdem kann der junge Mensch vertraulich mitteilen,
was im Hilfeplangespräch von wem angesprochen werden soll.
1.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Hilfeplanverfahren
nach § 36 SGB VIII
§ 36 SGB VIII regelt die Mitwirkung und das Hilfeplanverfahren. Dieser gilt als gesetzliche Vorschrift für die Hilfe
zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Altersentsprechend
findet eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen im Hilfeplangespräch statt. Konkret wird mit den Kindern
vorbesprochen, ob und welche Wünsche und Erwartungen sie an das Hilfeplangespräch haben und welche Unter-
stützung sie brauchen, um ihre Anliegen angemessen zu Gehör zu bringen. Zusätzlich finden im jeweiligen
Bethanien Kinder- und Jugenddorf während des Hilfeplanverfahrens interne Dokumentationen Anwendung, die
auf die Beteiligung und Mitwirkung der Adressaten im Hilfeprozess abzielen.
1.8 Nacherhebung, Katamnese - Befragung ehemaliger Betreuter
nach Ausscheiden aus dem Kinder- und Jugenddorf
Die Bethanien Kinder- und Jugenddörfer sind interessiert an den Rückmeldungen (positiv wie negativ) der betreu-
ten Kinder und Jugendlichen und der belegenden bzw. fallzuständigen Jugendämter. Die Bewertungen der Jugend-
ämter werden zum Zeitpunkt des Hilfeendes einmalig erfasst. Die Bewertung der Erfahrungen aus der Kinder-
dorfzeit aus Sicht der Betroffenen verstehen die Kinderdörfer als Qualitätserfassungsinstrument, die Nutzung der
Rückmeldungen für die Verbesserung der Kinderdorfarbeit wird als Qualitätsentwicklungsimpuls verstanden und
genutzt. Die einrichtungsbezogenen Wirkfaktoren, die für eine erfolgreiche pädagogische Arbeit im Sinne einer
positiven Entwicklung der Betreuten von Bedeutung sind, sollen aus der Perspektive der Betreuten deutlich wer-
den. Mit dem Befragungsprojekt wird das Prinzip der Partizipation, das Bestandteil der pädagogischen Arbeit der
Bethanien Kinderdörfer ist, auch zum Abschluss der Hilfe und darüber hinaus realisiert.
Alle aus der stationären Erziehungshilfe ausscheidenden Kinder (ab 12 Jahre) und Jugendlichen der drei
Bethanien Kinder- und Jugenddörfer werden zum Zeitpunkt ihrer Entlassung aus der stationären Hilfe mit einem
Fragebogen nach ihren Erfahrungen und Bewertungen gefragt. Diese Befragung wird nach einem Zeitraum von
4 Jahren wiederholt. Ebenfalls befragt werden zum Zeitpunkt der Entlassung die fallzuständigen Jugendamtsmit-
arbeiter. Befragt werden grundsätzlich alle ausgeschiedenen Betreuten unabhängig davon, aus welchem Grund
die stationäre Maßnahme beendet wurde.
Jedes Kinderdorf bestellt eine/n Beauftragte/n, die/der sicherstellt, dass die Befragung in der genannten Form
systematisch stattfindet.

