Page 6 - Partizipationskonzept Bethanien Kinderdorf
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6 BETEILIGUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN
1.3 Kinder- und Jugendrat
Der Kinder- und Jugendrat ist die Interessen- und Rechtsvertretung aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwach-
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senen, die in den verschiedenen Angebotsformen der Bethanien Kinder- und Jugenddörfer betreut werden .
Als Arbeitsgrundlage dient dem Kinder- und Jugendrat die eigene verfasste Satzung. Diese regelt die Zusammen-
arbeit des Kinder- und Jugendrates mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Kinderdorfes sowie mit den Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern. Außerdem soll die Satzung sicherstellen, dass der Kinder- und Jugendrat konkret
und lebendig in den Kinderdorfalltag integriert ist.
Danach soll der Kinder- und Jugendrat an Entscheidungen, die die Belange der Kinder- und Jugendlichen in den
Bethanien Kinderdörfern betreffen, entsprechend beteiligt werden. Um die Beteiligungs- und Anhörungsrechte
umzusetzen, treffen sich die Mitglieder des Kinder- und Jugendrates einmal im Monat, um über aktuelle Themen
und Angelegenheiten zu beraten und zu entscheiden. Hier werden beispielsweise Vorschläge diskutiert, wenn es
um die Anschaffung neuer Spielgeräte geht oder die Verwendung von finanziellen Mitteln, auch im Rahmen von
Spendenprojekten. Der Kinder- und Jugendrat startet auch eigene Initiativen, z.B. zur Reduzierung von Vanda-
lismus und zur Entwicklung von Fairness und gegenseitigem Respekt unter den Kindern und Jugendlichen. Außer-
dem beteiligt sich der Kinder- und Jugendrat an der Organisation und Durchführung von Festen im Kinderdorf.
Dazu nehmen Vertreterinnen und Vertreter der Kinder und Jugendlichen an den entsprechenden Arbeitsgruppen
teil. Bei den Sitzungen des Kinder- und Jugendrates ist jedes Mitglied gleichberechtigt. Beschlüsse werden demo-
kratisch als Mehrheitsentscheidung verabschiedet.
In den Bethanien Kinder- und Jugenddörfern hat der Kinderdorfrat u.a. folgende Beteiligungs-
und Anhörungsrechte:
n Wer beteiligt werden will, der muss seine Rechte kennen. Kinder und Jugendliche müssen einmal
jährlich in der Vollversammlung durch den Kinder- und Jugendrat über ihre Rechte informiert werden.
n Kinder und Jugendliche werden bei der Aufnahme im Bethanien Kinder- und Jugenddorf durch die
Erziehungsleitung über die Funktion des Kinder- und Jugendrates, der/s Vertrauenserzieherin/s und
des Beschwerdemanagements informiert.
n Aufgabe des Kinder- und Jugendrates ist es, die Zusammenarbeit der BewohnerInnen und der
MitarbeiterInnen zu fördern, anstehende Probleme und Konflikte aufzugreifen und Lösungsvorschläge
auszuarbeiten.
n Der Kinder- und Jugendrat regt an und empfiehlt die Anschaffung von Spielen, Geräten,
Hobbyausrüstung und macht Vorschläge zur Raumgestaltung.
n Der Kinder- und Jugendrat beteiligt sich an der Organisation und Durchführung von Festen und
nimmt an den entsprechenden Arbeitsgruppen teil.
n Der Kinder- und Jugendrat hat ein Anhörungsrecht bei der Diskussion über Veränderungen der im
Kinderdorf geltenden Regelungen (Hausordnung) im Rahmen des Jugendschutzgesetzes.
n Der Kinder- und Jugendrat hat ein Anhörungsrecht, wenn es bei Kindern und Jugendlichen zum
Abbruch der Jugendhilfemaßnahme (z.B. aus disziplinarischen Gründen) kommt. Ebenso hat er unter
Berücksichtigung von Persönlichkeitsschutzrechten ein Informationsrecht bei der Entlassung von
Mitarbeitern.
n Der Kinder- und Jugendrat hat das Recht, Vorschläge zu machen für die Verwendung finanzieller
Mittel des Fördervereins und von Spenden.
n Die Mitglieder des Kinder- und Jugendrates sind verpflichtet, sich an die Beschlüsse der Sitzungen zu halten.
n Maßregelungen dürfen dem Kinder- und Jugendrat nicht übertragen werden.
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Rahmenkonzept für den Kinder- und Jugendrat (aus Kinderdorfhandbuch der Bethanien Kinder- und Jugenddörfer)

