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Published by Anna Thyßen at 28. Oktober 2019
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Warum ein Testament?

Helfen Sie Kindern in Not!

Warum ein Testament?

Diese Frage stellen sich viele Menschen – insbesondere diejenigen, die keine direkten Erben haben. Doch gerade hier ist ein Testament wichtig. Denn schreiben Sie kein Testament und haben auch keine Erben, so fließt Ihr gesamtes Vermögen an den Staat.

Machen Sie sich Gedanken über das, was bleibt!

Selbstbestimmt und eigenverantwortlich die eigenen Werte festzulegen und ihnen im Leben Ausdruck zu verleihen: Das hat in unserem Dasein einen hohen Wert. Und das sollte es auch über den Tod hinaus haben. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Letzten Willen frühzeitig so festzulegen, wie Sie es sich wünschen. Sie selbst können entscheiden, wer Ihr Erbe später einmal antreten soll. Sie sorgen so für die Menschen, die Ihnen nahestehen. Außerdem prägen Sie die Welt aktiv mit, in der die nachfolgenden Generationen leben. Schaffen Sie Klarheit – nicht nur für sich selbst, sondern auch für Ihre Hinterbliebenen.

Wer ohne ein Testament erbt?

Wenn Sie keine Angehörigen haben, geht ihr gesamten Vermögen ohne ein Testament an den Staat. Ohne ein Testament bestimmt das gesetzliche Erbrecht, wer erbt. Und das sind nur Blutsverwandte, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sowie Adoptivkinder. Haben Sie keine Erben, fließt Ihr gesamtes Vermögen an den Staat. Dabei werden soziale Einrichtungen nicht berücksichtigt.

Dem Ehepartner kommt eine besondere Rolle zu: Sofern es Kinder gibt, erhält der Partner in einer Zugewinngemeinschaft die Hälfte des Erbes. War das Ehepaar kinderlos, gehen drei Viertel des Vermögens in den Besitz des Ehepartners über.

Auch wenn Sie mittels eines Testamentes bestimmen können, wer in Ihrem Erbe berücksichtigt werden soll, hat der Gesetzgeber einen Pflichtteil festgelegt, der auch durch ein Testament nicht außer Kraft gesetzt werden kann: Ehegatten, Kinder und bei kinderlosen Ehen sogar Eltern des Erblassers haben grundsätzlichen Anspruch auf die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Die genannten Personen erhalten dann, wenn sie durch das Testament oder den Erbvertrag enterbt sind, einen Zahlungsanspruch in genannter Höhe gegen den eingesetzten Erben.

Warum eine Testamentsspende an das Bethanien Kinderdorf?

Seit mehr als 60 Jahren schenken die Bethanien Kinderdörfer in Deutschland Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr bei ihren leiblichen Familien leben können, ein neues Zuhause in familienähnlicher Atmosphäre. Die Schicksale unserer Kinder sind vielfältig und genauso individuell widmen wir uns ihrer Stabilisierung und Heilung, körperlich wie seelisch: Dazu gehören oft viel mehr als die Liebe und Geborgenheit eines Ersatz-Zuhauses.

In dieser Arbeit sind wir auf finanzielle Unterstützung angewiesen: Das Geld der Jugendämter gewährleistet Vieles, doch Zusatzmaßnahmen, die unsere Kinder auf ihrem Weg so dringend benötigen, finanzieren wir durch Spendengelder. Durch Ihre Spende ermöglichen Sie uns, die Kinder in ihrer Entwicklung bestmöglich zu unterstützen. Dabei sind wir als soziale Einrichtung von der Erbschaftssteuer befreit: Jede Spende, egal wie groß oder klein sie ist, kommt da an, wo sie gebraucht wird.

Gerne bieten unsere Dominikanerinnen von Bethanien Ihnen spirituellen Rat an, wir übernehmen die Bestattung und die Grabpflege und kümmern uns darum, dass Ihr Letzter Wille in Ehren bleibt.

Wie muss ein Testament aussehen?

Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen nahestehenden Freund oder eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Letzten Willen zu berücksichtigen, müssen Sie dies in einem Testament regeln. Mit einem Testament setzen Sie die gesetzlich geregelte Erbfolge außer Kraft. Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, dieses Testament aufzusetzen: Sie können Ihren Letzten Willen eigenhändig niederschreiben oder ihn notariell festhalten lassen.

Wir raten von einem eigenhändigen Testament ab. Erstellen Sie Ihr Testament gemeinsam mit einem Notar oder einem Rechtsanwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist, denn nur so können Sie sicher gehen, dass Ihr Testament auch rechtlich Ihrem letzten Willen entspricht.

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Anna Thyßen

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